Kindheit

Claudia Wiesemann

„Du sollst einmal ein gutes Leben haben!“ (→ Gutes Leben) Viele Eltern haben ihren Kindern diesen Satz mit auf den Weg gegeben. Nicht ohne Grund sorgen sie sich darum, ihren Sprösslingen einen guten Start in ein erfolgreiches und zufriedenstellendes Leben zu bieten. Dabei orientieren sie sich an verbreiteten Vorstellungen guten Lebens, die sich in der Erwachsenenwelt als sinnvoll und erstrebenswert herausgestellt haben: eine gute Arbeit zu haben, finanziell über die Runden zu kommen, Freunde zu finden und eine Familie zu gründen. Auch in der Medizin ist es ganz selbstverständlich, die Zukunft des Kindes in den Mittelpunkt zu stellen, wenn über Behandlungen entschieden wird. Wie kann man das Überleben des Kindes sichern? Wie kann man das Kind am besten vor zukünftigen Erkrankungen schützen? Es ist gleichermaßen Aufgabe und Privileg der Erwachsenen, ihre Lebenserfahrung zum Schutz und Gedeihen des Kindes einzusetzen.

Dabei gerät gelegentlich aus dem Blick, dass Kinder auch ein Recht auf ein gutes Leben in der Kindheit haben. Die berechtigten Sorgen über die Zukunft der Kinder dürfen nicht dazu führen, ihre Gegenwart außer Acht zu lassen. Leider bietet uns die Philosophie dafür wenig Hilfestellung. Sie hat sich nahezu ausschließlich mit Konzepten guten Lebens für Erwachsene befasst. Ein selbständiges Leben nach eigenen Maßstäben zu führen – so lautet üblicherweise der für Erwachsene entwickelte Grundgedanke. Für Kinder ist das nicht realisierbar. Fragt man sie selbst, was sie unter einem guten Leben verstehen, dann stehen Sicherheit und vertrauens-volle Beziehungen, Glück und Spaß, Spiel und Teilhabe sowie nicht zuletzt die Möglichkeit, eigenständig handeln und etwas bewirken zu können, im Vordergrund.

Kinder und Jugendliche sollten nicht nur Objekt wohlmeinender Erwachsenenentscheidungen sein, sie sollten auch als Akteure ihres eigenen Lebens verstanden werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn es in der Medizin um eingreifende Behandlungen und chronische Erkrankungen geht (→ Chronische Erkrankung). Ein Kind, das an Diabetes erkrankt ist, muss in die Behandlungsplanung einbezogen werden, weil es ohnehin große Selbstständigkeit im Umgang mit dieser seinen Alltag bestimmenden Krankheit zeigen muss. Die Vorstellungen des Kindes von seiner eigenen Gegenwart und Zukunft müssen gehört und berücksichtigt werden. Dies betont auch die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen. Selbst ein gutes Sterben (→ Sterben und Tod) wäre in diesem Sinne ein wesentlicher Aspekt eines eigenen guten Lebens. Zum Glück ist die Medizin nicht oft damit konfrontiert, Kinder oder Jugendliche im Sterben zu begleiten. Aber die Forschung zeigt eindrücklich, dass es nicht nur den schwerkranken Kindern, sondern auch ihren Familien besser geht, wenn die Kinder frühzeitig (→ Zeit) in Entscheidungen über ihr Lebensende eingebunden werden.