Yes-Spende

Ines Pietschmann

Die Fortpflanzung ist ein komplexer biologischer Vorgang. Eine Grundvoraussetzung ist, dass es zwei unterschiedliche Keimzellen gibt: eine Samenzelle und eine Eizelle. Diese müssen mit-einander verschmelzen und sich zu einem Embryo weiterentwickeln.

Eigene Kinder zu bekommen, ist für viele Menschen Teil eines guten Lebens (→ Gutes Leben). Die Aussicht, sich einen Kinderwunsch möglicherweise nicht erfüllen zu können, kann für Betroffene sehr belastend sein. Es gibt viele Gründe, weshalb Menschen bei der Fortpflanzung Unterstützung durch die Reproduktionsmedizin benötigen oder diese wünschen. Das kann medizinische Gründe haben, weil die Betroffenen keine funktionsfähigen Samenzellen oder Eizellen haben und es deshalb nicht auf „natürlichem“ Weg zu einer Schwangerschaft kommen kann. Die Zeugungsfähigkeit (Fertilität) kann durch verschiedene Erkrankungen, Krebstherapien, das Alter (→ Altern) oder Umwelteinflüsse wie Ernährung, Rauchen, Alkohol und andere Faktoren eingeschränkt sein.

Aber auch soziale Faktoren können der Grund sein, weshalb die Fortpflanzung durch die Reproduktionsmedizin unterstützt werden soll. Gleichgeschlechtlichen Paaren fehlt es an den Keimzellen des anderen Geschlechts. Das Gleiche gilt für alleinstehende Menschen, die sich entscheiden, ohne Partner*in ein Kind zu bekommen.

Eine Möglichkeit, trotzdem ein Kind zu bekommen, ist die Samenspende oder Eizellspende. Diese wird auf unterschiedliche Weise praktiziert. Eine Form ist die sogenannte Yes-Spende. Dabei handelt es sich um eine Spende, die nicht anonym erfolgt. Die spendende Person stimmt in diesem Fall zu, dass ihre personenbezogenen Daten in einem Register gespeichert werden, damit Kinder, die aus dieser Spende entstehen, erfahren können, von wem sie abstammen. Aus diesem „Ja“ zu diesen Bedingungen leitet sich der Name Yes-Spende ab.

In Deutschland gilt seit 2018 das Samenspenderregistergesetz (SaRegG). Es regelt, wie Kinder, die ab Inkrafttreten dieses Gesetzes durch eine Samenspende gezeugt werden, ihr Recht auf Kenntnis ihrer Abstammung praktisch umsetzen können. Sie können ab ihrem 16. Lebensjahr u.a. den Namen, Geburtsdatum und Anschrift der Samenspende-Person erfragen und versuchen, mit ihr in Kontakt zu treten. Die Spenderperson muss keine finanziellen oder sorgerechtlichen Pflichten übernehmen.

Warum wollen Kinder, die aus Samenspende entstanden sind, wissen, von wem sie genetisch abstammen? Die Gründe können vielfältig sein. So kann die Auseinandersetzung mit der eigenen Identität dazu führen, dass man sich fragt: Woher komme ich? Woher habe ich diese oder jene Eigenschaft? Sehe ich meinem Samenspender ähnlich? Auch genealogische Überlegungen über die eigene Abstammungsgeschichte und mögliche genetische Verwandtschaften können sich stellen. Schließlich kann es im Rahmen einer Erkrankung notwendig sein, genetische Faktoren zu erkunden. Diesen Fragen nachzugehen, muss nicht bedeuten, den sozialen Vater abzulehnen. Trotzdem müssen sich die sozialen Väter sowie die Mütter vor Inanspruchnahme einer Samenspende überlegen, wie sie damit umgehen können und wollen, dass die Spenderperson in der Zukunft möglicherweise keine anonyme Figur in ihrem Familienleben bleiben wird.

Nicht jedes Kind möchte mehr über seine Spenderperson wissen. Das Gesetz bietet ihnen aber die Möglichkeit, diese Entscheidung für sich selbst zu treffen.

In Deutschland ist die Samenspende erlaubt, die Eizellspende verboten. Bei einer Neuregelung der Eizellspende müsste darauf geachtet werden, dass auch hier das Recht auf Kenntnis der Abstammung gewahrt wird.